Kanzlei Pilarski

Seminare

Weiterhin biete ich Rechtskurse für rechtsinteressierte Teilnehmer, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen, an. Interessiert Sie ein bestimmter Rechtsbereich, kontaktieren Sie mich gerne. Ich halte Seminare in allen Rechtsbereichen. Je nach Wunsch wird ein Seminar mit der entsprechenden Vorbereitung speziell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Hinsichtlich der Vergütung wird eine individuelle Regelungen vereinbart.

Mögliche Themen sind:

  • Seminar zum allgemeinen Vertragsrecht
  • Seminar zum Recht der unerlaubten Handlungen
  • Seminar zum allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Seminar zum öffentlichen Baurecht
  • Seminar zum Gefahrenabwehr- bzw. Polizeirecht
  • Seminar zum Strafrecht
  • Seminar zum Zuwendungs- bzw. Subventionsrecht
  • Seminar zum Vergaberecht
  • Kaufvertrag, inkl. Verbrauchsgüterkauf
  • Werkvertrag
  • Dienstleistungsvertrag
  • Kredit- bzw. Darlehensvertrag


Zuwendungsvergaberecht

Wo schon das Verständnis vom Vergaberecht und Zuwendungsrecht wegen der Komplexität und Unüberschaubarkeit schwerfällt, da verwirrt das Zuwendungsvergaberecht den Anwender umso mehr. Das Vergaberecht und das Zuwendungsrecht sind zunächst separat nebeneinanderstehende Rechtmateiren. Das Zuwendungsvergaberecht bezeichnet die Verknüpfung dieser beiden Materien, die durch eine Aufnahme von vergaberechtlichen Pflichten in das Zuwendungsverhältnis durch Auflagen oder vertragliche Regelungen erfolgt. Auf diese Weise wird das Vergaberecht zum Instrumentarium im Zuwendungsrecht, um durch Vergabeverfahren die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um nicht den Verlust der Fördermittel zu riskieren.

Folgenden Seminare werden derzeit angeboten:

Aktuell sind keine Termine vorhanden.


Vergaberecht

Das öffentliche Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die die Beschaffungstätigkeit öffentlicher Auftraggeber regeln. Es ist in das oberschwellige (europaweite) und unterschwellige (nationale) Vergaberecht unterteilt. Maßgeblich für die Anwendung des einen oder des anderen sind jeweils die EU-Schwellenwerte. Das oberschwellige Vergaberecht unterfällt als sogenannte Wettbewerbslösung der Kompetenz des Bundes, das unterschwellige Vergaberecht als sogenannte Haushaltslösung der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, die die Anwendung für den Praktiker komplex und schwer überschaubar machen. In den vergaberechtlichen Seminaren wird ein strukturierter und praxisnaher Überblick über die relevanten Regelungen verschafft.

Folgenden Seminare werden derzeit angeboten:

Aktuell sind keine Termine vorhanden.


Zuwendungsrecht

Das Zuwendungsrecht bezeichnet diejenigen Regelungen, die insbesondere das Verhältnis zwischen dem Zuwendungsgeber und dem Zuwendungsempfänger bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel gestalten. Zuwendungen werden in der Regel in Form von Förderbescheiden oder Förderverträgen gewährt. Diese beinhalten Rechte und Pflichten der Zuwendungsempfänger, deren Nichteinhaltung zum Verlust der Fördermittel führen kann. Umso wichtiger ist der souveräne Umgang mit dieser Rechtsmaterien, den unserer Seminare vermitteln.

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Aktuell sind keine Termine vorhanden.
 
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