Kanzlei Pilarski

Sportrecht

Das Sportrecht als eigenständiges Rechtsgebiet existiert tatsächlich nicht. Das Sportrecht ist eine Mischung aus verschiedenen anderen Rechtsbereichen. Enthalten sind beispielsweise aus dem zivilrechtlichen Bereich das Arbeitsrecht, das Vereinsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Darüber hinaus steht dieses nationale Recht unter dem Einfluss europarechtlicher Regelungen, der mit steigender Professionalisierung zunimmt.

Die Gesamtheit der Regelungen bezieht sich grundsätzlich auf die Rechte und Pflichten von Sportlern, Vereinen sowie Sportverbänden!

Hier besteht eine Art Selbstregulierung. In den Bundesverbänden sind Landesverbände, diesen gehören wiederum Vereine an, in denen Mitglieder am Vereinsgeschehen aktiv oder passiv teilnehmen. Vorrangig werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Sportlern, Sportverbänden und Vereinen bei der eigens dafür geschaffenen Sportgerichtsbarkeit ausgetragen. Im Bereich des Fußballsports beispielsweise bestehen für die einzelnen Ebenen eigene zuständige Sportgerichte. Die Bezeichnungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Bundesverbände können zudem im Rahmen des internationalen Sports internationalen Verbänden angehören.

In Niedersachsen sind für den Fußballsport auf Kreisebene die Kreissportgerichte, für den Fußball auf Bezirksebene die Bezirkssportgerichte und für den Fußballsport auf Landesebene die Verbandssportgerichte zuständig. Übergeordnet für die Verbände, die verschiedene Bundesländer zusammenfassen, besteht im Norden Deutschlands zum Beispiel der Norddeutsche Fußballverband mit eigenen Verbandssportgerichten. Diese sind unter anderem für die Regionalliga Nord zuständig. Als oberstes Organ des Fußballs in Deutschland fungiert der DFB als Deutscher Fußball Bund. Dessen Rechtsorgane sind das DFB-Sportgericht sowie das DFB-Bundesgericht.

Sollten Sie Fragen im Bereich des Sports haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ob außergerichtlich oder aber gerichtlich in Form der Vertragsgestaltung (Spielerverträge, Trainerverträge, Sponsoringverträge) oder Vertretung vor einem Sportgericht (Spielergehälter, Trainergehälter, Sperren), Sie werden kompetente Beratung und Unterstützung erhalten.

Aus meiner aktiven Sportlerlaufbahn im Bereich Handball, Tennis, Tischtennis, Basketball, (Beach-)Volleyball sowie insbesondere (Beach-)Fußball kann ich neben den theoretischen sportrechtlichen Kenntnissen praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen, die es einem ermöglichen, sich in die Lage des Sportlers bzw. Vereins hineinzuversetzen, um ihm bestmöglichen rechtlichen Rat zu gewähren und damit die optimale und effektivste Lösung zu erreichen. Zusätzlich habe ich den Weiterbildungsstudiengang zum Sportrecht erfolgreich absolviert, sodass ich in Kürze zertifizierter Berater im Sportrecht (FernUniversität in Hagen - Institut für wissenschaftliche Weiterbildung (FeUW)) bin.

 
expand_more
expand_less