Kanzlei Pilarski

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst grundsätzlich sämtliche Regelungen, die das Entstehen, die Durchführung, die Wirkungen und die Verletzungen von Verträgen betreffen. Ein Verträge sind mehrseitige Rechtsgeschäfte, die ein Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien begründen. Sie werden durch zumindest zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene und auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen geschlossen. Diese so genannten Willenserklärung sind das Angebot und die Annahme.

Grundsätzlich besteht beim Abschluss von Verträgen Privatautonomie in Form der Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Das heißt, jeder kann im Grundsatz nach Belieben entscheiden, ob er Verträge überhaupt abschließt, mit welchem Inhalt und in welcher Form.

Die gängigsten im Alltag bekannten Vertragsformen sind z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasingvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag. Es gibt aber auch typengemischte Verträge, die sich nicht nur eine Vertragsform zuordnen lassen.

Bei der Entstehung, der Durchführung, den Rechtsfolgen und den Vertragsverletzungen können die Parteien einer Vielzahl von Schwierigkeiten und Herausforderungen begegnen. Es kann sein, dass der Verträge durch geschäftsunfähige Minderjährige geschlossen wurde und unter Umständen unwirksam ist. Verträge können wegen Irrtümern und arglistiger Täuschung angefochten werden, sodass sie von Anfang an nichtig sind oder es können Leistungsstörungen auftreten, die zu Erfüllungs-, Ersatzansprüchen, Minderungs- und Kündigungsrechten oder Ähnliches führen.

An dieser Stelle sind wir für Sie da und werden eine interessensgerechte Lösung für Sie finden.

 
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