Zuwendungs- und Subventionsrecht
Bei dem Zuwendungs- und Subventionsrecht handelt es sich um ein eher spezielles Rechtsgebiet. Das Rechtsgebiet befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger. Der Staat fördert grundsätzlich bestimmte Zwecke, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die Förderung erfolgt regelmäßig durch finanzielle Zuwendungen und Zuweisungen. Förderungen kommen in der verschiedensten Bereichen vor. So werden Unternehmen im Bereich des Arbeitsmarktes oder der Wirtschaft gefördert.
Hierzu stellen die Zuwendungsempfänger Förderanträge im Rahmen der Richtlinien für die einzelnen Förderprogramme. Der Zuwendungsempfänger bewilligt die Förderprojekte mit einem Bewilligungsbescheid oder versagt die Förderung mit einem Ablehnungsbescheid!
Sollte die Förderung bewilligt werden, stellen die Zuwendungsempfänger Anträge auf Mittelauszahlung. Zum Abschluss des Projekts wird ein so genannter Verwendungsnachweis eingereicht, mit der die endgültige Abrechnung des Projekts erfolgt. Hier ergeht eine verbindliche behördliche Entscheidung seitens der Bewilligungsbehörde über die bewilligte Zuwendung. In der Folge kann es zu einem Widerruf der Zuwendung kommen, mit dem eine Rückforderung der Zuwendungsgelder festgesetzt wird, wenn Fördergelder nicht zweckentsprechend verwendet worden sind.
Im Rahmen des gesamten Förderverfahrens kommt es regelmäßig zu rechtlichen Streitigkeiten hinsichtlich der Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit sowie Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben. Für die Zuwendungsempfänger, insbesondere für gemeinnützige Einrichtungen, kann das schwere finanzielle, sogar existenzbedrohende Nachteile nach sich ziehen.