Kanzlei Pilarski

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das kollektive und individuelle Arbeitsrecht. Das für den Bürger hauptsächlich interessante Arbeitsrecht ist das individuelle. Dabei geht es insbesondere um die vertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gegenstand der Streitigkeiten sind regelmäßig:

  • außerordentliche/ordentliche Kündigungen
  • Gehalts-/Lohnzahlungen (auch Weihnachts-, Urlaubs- und andere Einmalzahlungen)
  • Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung
  • Überstundenabgeltung
  • Erteilung einfacher und qualifizierter Arbeitszeugnisse
  • Hergabe der Gehalts-/Lohn- und anderer Bescheinigungen.
  • Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsklauseln

Im Rahmen dieser Rechtsangelegenheiten darf das Sozialrecht nicht aus den Augen verloren werden. Kündigungen sowie Gehalts- und Lohnzahlung können Auswirkungen auf Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger haben. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann regelmäßig beispielsweise dazu führen, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld hinnehmen muss. Dies gilt es mit einer kompetenten Beratung und Vertretung zu vermeiden.

Selbst wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam sein sollte, so gilt es, das Beste aus der Rechtssache herauszuholen.

Es ist enorm wichtig, dass der Arbeitnehmer den möglicherweise rückständigen Lohn bzw. das Gehalt erhält.

Darüber hinaus kommen Abfindungen durch den Arbeitgeber in Betracht. Auf diese besteht zwar entgegen weit verbreiteter Meinungen gesetzlich kein Anspruch, jedoch können diese ausgehandelt werden. Häufig akzeptieren Arbeitgeber Abfindungen, um die Sache ohne ein Urteil zu erledigen, dessen Entscheidung oftmals ungewiss ist. und sowohl Zeit und Kosten für beide Parteien bedeutet.

Außerordentliche fristlose Kündigungen müssen "aus der Welt" geschafft werden, da Sie nicht nur zu einer Sperrfrist für den Arbeitnehmer führen können, sondern zukünftig einen schlechten Eindruck vom Arbeitnehmer bei neuen potentiellen Arbeitgebern erwecken. In diesem Zuge kann im Vergleich festgehalten werden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine betriebsbedingte Kündigung beendet worden sei, wodurch der Sperrfrist regelmäßig die Grundlage genommen wird.

Außerdem benötigt der Arbeitnehmer für sein weiteres berufliches Fortkommen ein gutes Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend formuliert sein, damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert wird.

All dies gilt es, vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Zwar besteht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang, jedoch muss aufgrund der Komplexität und der weitreichenden Folgen, die eintreten können, dringend empfohlen werden, anwaltlichen Rat einzuholen!

Arbeitszeugnis

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben oder aber das Ende absehbar ist, weil die Befristung oder die Kündigungsfrist ausläuft, dann sind Sie darauf angewiesen, ein vernünftiges Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten. War das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber stets gut, so haben Sie möglicherweise nichts zu befürchten. War das Arbeitsverhältnis möglicherweise wegen einer einseitigen Kündigung angespannt, stellt sich die Frage nach der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und Ihren diesbezüglichen Rechten.

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtige Mittel, um sich bei potentiellen neuen Arbeitgebers zu bewerben und zu zeigen, dass bereits vorangegangene Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft stets gewürdigt haben. War Ihr Arbeitgeber Ihnen aber einmal nicht wohl gesonnen, so könnte ein schlechtes Arbeitszeugnis Ihnen den weiteren beruflichen Werdegang erheblich erschweren.

An dieser Stelle kann ich Ihnen weiterhelfen. Es gibt einerseits einfache und andererseits qualifizierte Arbeitszeugnisse. Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Zeugnisses liegt in den § 109 GewO sowie § 630 BGB. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Arbeitszeugnis). Der Arbeitnehmer kann aber auch verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (qualifiziertes Arbeitszeugnis). Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, das bedeutet, es muss dem beruflichen Weiterkommen des Arbeitnehmers dienlich sein.

Sollten Sie ein Zeugnis erhalten haben, dass Ihrer Ansicht nach nicht zufriedenstellend ist, weil es nicht Ihrer Leistung bzw. Ihrem Verhalten entspricht, dann kontaktieren Sie mich. Ich werde das Zeugnis auf rechtliche Beanstandungen prüfen und das weitere Vorgehen empfehlen, was sogar in einer Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnis enden kann.

Kündigungsschutzklage

Das Arbeitsverhältnis ist für jeden Menschen ein existenzielles Vertragsverhältnis. Mit dem aus dem Arbeitsverhältnis verdienten Arbeitsentgelt bestreiten Menschen ihren Lebensunterhalt. Desto schlimmer ist es, wenn einem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Dies kann in Form der ordentlichen oder außerordentlichen fristlosen Kündigung geschehen.

Die Folgen sind grundsätzlich schwerwiegend. Zum einen fällt für den Arbeitnehmer das monatliche Arbeitsentgelt weg. Als wäre dies nicht schwer genug, kann es zu Konstellationen kommen, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers eine Sperrfrist für den Bezug des ihm grundsätzlich zustehenden Arbeitslosengeldes von der Agentur für Arbeit verhängt wird.

Daher ist es wichtig, eine Kündigung durch den Arbeitnehmer stets rechtlich überprüfen zu lassen. Es gibt sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung eine Vielzahl von Angriffspunkten, die von Arbeitgebern nicht beachtet werden. In diesem Stadium können viele Fehler passieren. Insbesondere ist die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu beachten. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird die Kündigung, selbst wenn sie rechtlich unwirksam wäre, als wirksam behandelt. Eine Klage hat keinerlei Aussicht Erfolg. Ihr Arbeitsverhältnis ist endgültig beendet.

Hier kann ich Ihnen weiterhelfen: Sie können mir Ihren Arbeitsvertrag sowie das Kündigungsschreiben vorlegen. Ich prüfe Ihren Fall und werde Ihnen eine abschließende Beurteilung und Empfehlung für das weitere Vorgehen geben!

Lohn- und Gehaltszahlung

Jedem Arbeitnehmer, der ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingeht, steht aufgrund des Arbeitsvertrags eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung zu. Diese stellt neben der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer eine Hauptleistungspflicht dar. Mit den Lohn- und Gehaltszahlungen bestreiten die Bürger ihren Lebensunterhalt. Sie zahlen die Mietzinsen, die Strom-, Wasser-, Heizungsrechnungen, Fahrzeug, Versicherungen, die Internet- und Telefonrechnung u.v.m..

Nun kommt es vor, dass ein Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt nicht oder nicht mehr rechtzeitig zahlt, obwohl der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringt. In diesem Fall müssen sie dringend handeln!

Zum einen können Sie plötzlich möglicherweise ihre Lebensgrundlage nicht mehr finanzieren. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Ansprüche aus Arbeitsverhältnis nach entsprechenden Vertragsklauseln regelmäßig innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend zu machen sind, da sie ansonsten unwiederbringlich verloren gehen. Dies gilt es zu vermeiden.

Sollte Sie in diese Situation geraten sein, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Schwangeren- und Mutterschutz

Sie haben gerade erfahren, dass Sie schwanger sind und fühlen sich trotz des ganzen Glücks mit einer Vielzahl an rechtlichen Problemen konfrontiert oder sogar überfordert? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Während der Schwangerschaft gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen und stellen sich viele Fragen:

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Sie durch schwangerschaftsbedingte Krankheit arbeitsunfähig werden. Wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankungen kann Ihnen vom Arzt ein Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG erteilt werden, so dass Sie Ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können. Wie bestreiten Sie dann Ihren Lebensunterhalt?

Ihr Arbeitsverhältnis kann während der Schwangerschaft auslaufen, weil es befristet war. Genießen Sie als Schwangere in jedem Fall Kündigungsschutz?

Es gilt zu klären, welche möglichen Ansprüche auf Sozialleistungen Ihnen zustehen. Grundsätzlich haben Sie aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses Lohn bzw. Gehalt erhalten. Nunmehr müssen Anträge auf Krankengeld, Elterngeld, Mutterschutzgeld, Kindergeld oder Arbeitslosengeld gestellt werden. Dies hängt von der jeweiligen Konstellation der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab, in der Sie sich befinden.

Sie sehen, es bleiben viele ungeklärte Fragen. Gerne können Sie mich kontaktieren, damit ich Ihnen weiterhelfen kann!

 
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