Rechtsvertretung
Sollte Ihr Rechtsproblem nicht mit einer Rechtsberatung in Form der Erstberatung zu lösen sein, so stehe ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen der außergerichtlichen und auch gerichtlichen Vertretung jederzeit zur Verfügung. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens biete ich Ihnen natürlich an, die Erstberatungsgebühr auf die weitere Vergütung in Form der Rechtsberatung bzw. der außergerichtlichen Rechtsvertretung anzurechnen. Bevor ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren eingeleitet wird, prüfen wir sorgfältig die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes der Sache und Ihrer Interessen und des bestehenden Kosten- und Prozessrisikos.
Unabhängig davon, ob in Form der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung - ausschließlich Ihre Interessen stehen im Vordergrund!
Wir vertreten Sie gerne, auch bundesweit, insbesondere aber an folgenden Gerichten:
- Amtsgericht Achim
- Amtsgericht Bremen
- Amtsgericht Celle
- Amtsgericht Diepholz
- Amtsgericht Hannover
- Amtsgericht Neustadt a.Rbge.
- Amtsgericht Nienburg/Weser
- Amtsgericht Stadthagen
- Amtsgericht Stolzenau
- Amtsgericht Sulingen
- Amtsgericht Syke
- Amtsgericht Verden/Aller
- Landgericht Bremen
- Landgericht Hannover
- Landgericht Verden/Aller
- Landgericht Hamburg
- Oberlandesgericht Celle
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Oberlandesgericht Braunschweig
- Arbeitsgericht Celle
- Arbeitsgericht Hannover
- Arbeitsgericht Lüneburg
- Arbeitsgericht Nienburg/Weser
- Arbeitsgericht Verden/Aller
- Landesarbeitsgericht Hannover
- Verwaltungsgericht Hannover
- Verwaltungsgericht Lüneburg
- Verwaltungsgericht Stade
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg
- Sozialgericht Stade
- Sozialgericht Hannover
- Landessozialgericht Hannover
- Bundesarbeitsgericht
- Bundessozialgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesverfassungsgericht