Kanzlei Pilarski

Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Das Vergaberecht ist zweigeteilt in das oberschwellige ("europäischen") Vergaberecht einerseits und unterschwellige Vergaberecht ("nationales Vergaberecht") andererseits. Die Zweiteilung orientiert sich an den Sonderziehungsrechten, denen Euro-Beträge für Netto-Auftragswerte entsprechen, den so genannten EU-Schwellenwerten.

Erst ab Erreichen dieser EU-Schwellenwerte müssen im oberschwelligen Bereich öffentliche Aufträge in einem europaweiten Vergabeverfahren nach den EU-Vergaberichtlinien, Bundesgesetzen bzw. -verordnungen vergeben werden. Im unterschwelligen Bereich müssen die Aufträge nur national nach den jeweiligen Haushaltsordnungen und Landesvergabegesetzen vergeben werden.

Im oberschwelligen Bereich sind die rechtlichen Grundlagen unter anderem die VgV, das GWB, die VOB/A EU (Abschnitt 2). Im oberschwelligen Bereich werden Vergabeverfahren in Form von offenen, nicht offenen Verfahren sowie im Verhandlungsverfahren durchgeführt. Sowohl unterhalb als auch oberhalb der Schwellenwerte können die Auftraggeber mit Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter konfrontiert werden. Oberhalb der Schwellenwerte können nach entsprechenden Rügen Vergabekammern im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens angerufen werden. Außerdem ist die sofortige Beschwerde zu den Vergabesenaten der Oberlandesgerichten statthaft. Unterhalb der Schwellenwerte existiert zwar kein spezieller vergaberechtlicher Rechtsschutz wie im GWB. Jedoch können die Bieter dennoch den allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsschutz geltend machen.

Rechtsgrundlagen für die Vergabeverfahren im unterschwelligen Bereich sind unter anderem die Bundes- und Landeshaushaltsordnungen, das Haushaltsgrundsätzegesetz, die Landesvergabegesetze, die Verwaltungsrichtlinien sowie die UVgO, VOL/A (Abschnitt 1), VOB/A (Abschnitt 1). Im unterschwelligen Bereich werden öffentliche und beschränkte Ausschreibungen sowie Verhandlungsvergaben/freihändige Vergaben durchgeführt.

Im Vergaberecht geht es regelmäßig um sehr hohe Auftragsvolumina, so dass die finanziellen Einbußen für den Auftraggeber bei Vergabefehlern, aber auch für nicht bezuschlagte Bieter hoch sein können. Darüber hinaus können Vergabeverfahren für wichtige Beschaffungen bei Vergabeverstößen, die angegriffen werden, unnötig verzögert werden, da entsprechende Verträge sogar durch Vergabekammern für unwirksam erklärt werden können, sodass sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer rückabzuwickeln sind.

Umso wichtiger sind eine gut geplante und begleitete Vorbereitung, Durchführung der Vergabeverfahren und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge samt Nachtragsmanagement!

Wir begleiten Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren und vertreten sie bei Rügen sowie Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Bieter unterstützen wir bei der Prüfung der Konformität ihrer einzureichenden (Angebots-)Vergabeunterlagen sowie bei der Einreichung von Rügen und Nachprüfungsverfahren gegen rechtswidrige Vergabeverfahren.

 
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