Kanzlei Pilarski

Zuwendungsvergaberecht

Das Zuwendungsvergaberecht ist eine Sondermaterie, die durch Schnittstellen zwischen dem Zuwendungsrecht und dem Vergaberecht entsteht. Grundsätzlich stehen das Zuwendungsrecht und das Vergaberecht separat als Rechtsgebiete nebeneinander.

Das Zuwendungsrecht dient entsprechend dem Haushaltsgrundsätzegesetz und den Haushaltsordnungen insbesondere der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel.

Beim Vergaberecht ist zunächst zu differenzieren. Das Vergaberecht ist in unterschwelliges ("nationales") und in oberschwelliges ("europaweites") Vergaberecht unterteilt, wobei sich diese Aufteilung an den jeweils geltenden EU-Schwellenwerten bemisst. Im europaweiten Bereich folgt das Vergaberecht der so genannten Kartelllösung, bei der der gleichberechtigte und transparente Wettbewerb im Vordergrund steht. Im nationalen Bereich, das der so genannten Haushaltslösung folgt, steht wie beim Zuwendungsrecht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der öffentlichen Mittel im Vordergrund. Nichtsdestotrotz ist Zweck des Oberschwellenvergaberechts auch die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Aufträge zu sichern.

Zuwendungsgeber bedienen sich nun des öffentlichen Vergaberechts wegen der in Teilen gleichen, in Teilen zumindest ähnlichen Zwecke, als Instrumentarium, um die wirtschaftliche und sparsame Vergabe öffentlicher Mittel als Zuwendungen im Rahmen gleichberechtigter und transparenter Wettbewerbe zu gewährleisten. Hierzu müssen die Zuwendungsgeber gegenüber den Zuwendungsempfänger eine Schnittstelle schaffen, weil diese nicht per se zu Einhaltung des Vergaberechts gegenüber den Zuwendungsgebern verpflichtet sind. Dies erfolgt im Zuwendungsverhältnis dann grundsätzlich in Form von Auflagen zur Einhaltung der Vergabepflicht, falls Bewilligungsbescheide erlassen werden, und in Form von vertraglichen Regelungen, falls Förderverträge geschlossen werden. Insbesondere regeln die Verwaltungsvorschriften zu der Abwicklung von Zuwendungen nach §§ 23, 44 BHO, LHO, dass bestimmte Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest) zum Inhalt des Zuwendungsverhältnis gemacht werden müssen, in denen diese Vergabepflichten ausdrücklich im Verhältnis zwischen dem Zuwendungsgeber und dem Zuwendungsempfänger festgelegt werden.

Speziell um die Vergabepflichten im Zuwendungsverhältnis drehen sich oftmals Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, weil bei Verstößen gegen diese Vergabepflichten die Aufhebung der Förderbescheide verbunden mit erheblichen Rückforderungen von Fördermittel drohen.

Sollten Sie damit als Zuwendungsempfänger oder als Zuwendungsgeber konfrontiert werden, helfen wir Ihnen als Spezialisten im Vergabe-, Zuwendungs- und insbesondere Zuwendungsvergaberecht gerne weiter.

Sollten Sie tiefergehende Informationen zu dieser speziellen Materie benötigen, besuchen Sie unseren Blog www.zuwendungsvergaberecht.de der sich mit allen Themen in dieser Nische beschäftigt.

 
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